UNTERNEHMER HAFTEN FÜR SOZIALABGABEN INSOLVENTER SUBUNTERNEHMER
Bereits im Bundesgesetzblatt verlautbart, aber noch nicht in Kraft getreten sind die Bestimmungen im ASVG, die unter gewissen Voraussetzungen eine verschuldensunabhängige, der Höhe nach begrenzte Haftung von Auftraggebern vorsehen, wenn die Sozialversicherungsbeiträge beim Subunternehmer nicht einbringlich sind. Erklärtes Ziel der Bestimmungen ist die Reduktion von SV-Beitragsausfällen bei Auftragsvergaben an unseriöse Bauunternehmen. Voraussetzung ist, dass [...]