Nicht nur in der aktuellen Situation „Covid-19“, sondern auch im normalen wirtschaftlichen Leben stehen Unternehmer mitunter vor dem Problem, fällige Zahlungen nicht fristgerecht leisten zu können oder erforderliche Finanzierungen nicht mehr zu erhalten.
In diesem Fall hat sich der Unternehmer die Frage zu stellen, wie es mit seinem Unternehmen weitergehen soll. Zu beurteilen ist, ob es sich nur um eine vorübergehende Zahlungsstockung handelt, oder das Unternehmen einer grundlegenden Sanierung bedarf.
Neben der Frage der Rentabilität einzelner Aufträge oder Produktionsabläufe, ist oft auch zu erörtern, ob durch eine Reduktion von Mitarbeitern oder der Einstellung von Teilunternehmensbereichen eine Sanierung des Unternehmens herbeigeführt werden kann.
Oft reicht ein klärendes Gespräch mit der Hausbank aus, soweit eine Fortführungsprognose bzw. ein Sanierungskonzept vorgelegt werden kann. Für manche Bereiche wird es erforderlich sein, ein gerichtliches Sanierungsverfahren einzuleiten, da gerade für Teilbetriebsschließungen und damit verbunden eine Reduktion der Mitarbeiter im Rahmen der Insolvenzordnung finanzielle Erleichterungen gesetzlich vorgesehen sind.
Eine eingehende Beratung ist bereits im Frühstadium einer Unternehmenskrise sinnvoll, damit nicht zusätzlich – oft vergebens – weitere Eigenmittel zugeführt werden.
Eine verspätete Anmeldung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens hat nicht nur für Sie als Geschäftsführer eines Unternehmens zivilrechtliche Bedeutung, sondern kann auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Durch eine rechtzeitige Beratung können wir Ihnen behilflich sein, die für Ihr Unternehmen notwendigen Schritte noch rechtzeitig zu ergreifen und damit möglicherweise Ihr Unternehmen zu retten.
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