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VERMIETER: ACHTUNG!!

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Ist das Mietobjekt teilweise nicht zum bedungenen Gebrauch geeignet oder weist eine Gefährlichkeit auf, ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt.

Der OGH hat 2019 befunden, dass bereits dann eine Mietzinsminderung zusteht, wenn die elektrische Anlage der Mietwohnung nicht den Regelungen des Elektrotechnikgesetz entspricht oder keine bzw eine mangelhafte Dokumentation über die Einhaltung dieser Regelungen vorliegt. Dann wird die Gefährlichkeit der Anlage vermutet, der Vermieter hat die Möglichkeit, den Gegenbeweis anzutreten. Solange jedoch dem Vermieter der Gegenbeweis nicht gelungen ist, geht man von einer Gebrauchsbeeinträchtigung durch den Mieter und somit einem Anspruch auf Mietzinsminderung (hier 10%) aus.

Die Aktualität der elektrischen Anlage bzw die diesbezüglichen Zertifikate und Dokumentationen sollten vom Vermieter daher regelmäßig geprüft werden, um Ausfälle beim Mietzins zu vermeiden. 

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